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   OLG Hamm, 05.01.2000 - 15 W 314/00   

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OLG Hamm, 05.01.2000 - 15 W 314/00 (https://dejure.org/2000,17377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.01.2000 - 15 W 314/00 (https://dejure.org/2000,17377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Januar 2000 - 15 W 314/00 (https://dejure.org/2000,17377)
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  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2000 - 15 W 314/00
    Als wichtiger Entlassungsgrund anerkannt ist darüber hinaus ein nicht auf subjektiven Gefühlsmomenten, sondern auf Tatsachen beruhendes Mißtrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlaß gegeben hat (vgl. etwa BayObLGZ 1988, 42, 49f. = FamRZ 1988, 770, 772; Haegele/ Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 14. Aufl., Rdnr. 792 f.; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluß vom 23.03.1992, a.a.O.).

    Der Senat hat deshalb in seiner genannten Entscheidung im Einklang mit der Rechtsprechung maßgeblich darauf abgestellt, daß unter besonderen Umständen bestehende Zerwürfnisse zwischen Erben und Testamentsvollstrecker seine Entlassung rechtfertigen können, wenn durch solche Spannungen eine ordnungsgemäße Führung des Testamentsvollstreckeramtes gefährdet wird (vgl. insbesondere BayObLGZ 1988, 42, 49 f.).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2000 - 15 W 314/00
    Der Anwalt darf im "Kampf um das Recht" auch starke, eindringliche Ausdrücke benutzen, ferner Urteilsschelte üben oder "ad personam" argumentieren (vgl. BVerfG NJW 1988, 191, 193).
  • BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89

    Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2000 - 15 W 314/00
    Hinsichtlich des Kommanditanteils kommt mit Ausnahme der aus ihr abzuleitenden übertragbaren Vermögensrechte eine Auseinandersetzung ohnehin nicht in Betracht, weil dieser nach der Rechtsprechung des BGH bereits mit dem Erbfall im Wege der Sondererbfolge auf die Beteiligten zu 1) und 2) entsprechend ihren Erbanteilen übergegangen ist (BGHZ 108, 187 = NJW 1989, 3152; NJW 1996 1284).
  • BGH, 10.01.1996 - IV ZB 21/94

    Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an dem vererbten Anteil an einer BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2000 - 15 W 314/00
    Hinsichtlich des Kommanditanteils kommt mit Ausnahme der aus ihr abzuleitenden übertragbaren Vermögensrechte eine Auseinandersetzung ohnehin nicht in Betracht, weil dieser nach der Rechtsprechung des BGH bereits mit dem Erbfall im Wege der Sondererbfolge auf die Beteiligten zu 1) und 2) entsprechend ihren Erbanteilen übergegangen ist (BGHZ 108, 187 = NJW 1989, 3152; NJW 1996 1284).
  • RG, 23.06.1931 - VII 237/30

    1. Zur Frage der Zulässigkeit und der Tragweite einer auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2000 - 15 W 314/00
    Denn eine andere Bewertung würde darauf hinauslaufen, daß der Erblasser die Entlassung des Testamentsvollstreckers ausschließen könnte; dies ist ihm jedoch nach einhelliger Auffassung versagt (RGZ 133, 128, 135; Haegele/Winkler, a.a.O., Rdnr. 792).
  • LG Münster, 20.08.1991 - 5 T 956/90

    Wirksamkeit einer Anordnung über die Dauer der Testamentsvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.01.2000 - 15 W 314/00
    Den gegenteiligen Standpunkt des Landgerichts hat der Senat bereits in einer früheren Entscheidung abgelehnt (vgl. den bereits eingangs genannten Beschluß vom 23.03.1992 - 15 W 303/91 - = 5 T 956/90 LG Münster); daran hält der Senat weiterhin fest.
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